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Klausel-Hilfe für Mieterstrom-Regelungen

Dieses Modul begleitet Sie Klausel für Klausel durch Ihre Mieterstrom-Bedingungen. Zu jedem Regelungsthema finden Sie vier Bausteine:

  • Warum das Thema in die Bedingungen gehört – die Funktion der Klausel im Vertragswerk

  • Welche gesetzlichen Pflichtangaben an welcher Stelle zu berücksichtigen sind

  • Welche Rechtsgrundlagen dahinterstehen – mit konkreten Fundstellen

  • Wie die Klausel formuliert werden kann – als einsetzbarer Formulierungsvorschlag

Taucht bei der Konfiguration im Vertragsgenerator (noch "under construction") eine Frage auf, folgen Sie einfach dem Link an der jeweiligen Stelle: Er führt direkt zur passenden Erläuterung in diesem Modul.

Für Reihenfolge und Aufbau der Klauseln orientieren wir uns in Grundsatz an der StromGVV. Sie ist die „Mutter aller Stromlieferbedingungen“ und hat für Sonderverträge eine historisch gewachsene Orientierungsfunktion.

Die konkrete Gestaltung und Formulierung richtet sich hingegen nach den Vorgaben der übrigen einschlägigen Rechtsgrundlagen – EnWG, BGB, MsbG – und nach der aktuellen Rechtsprechung. Die StromGVV gibt uns damit nur die grobe Ordnung, nicht den Wortlaut. Denn der sog. Leitbildfunktion hat der BGH schon vor einiger Zeit eine Absage erteilt.

Was uns bei der Formulierung leitet

Verständlichkeit. Klare, moderne Sprache ist kein Zugeständnis an den Vertrieb, sondern eine rechtliche Anforderung: Das Transparenzgebot verlangt Klauseln, die der Kunde ohne juristische Vorbildung erfassen kann. Kurze Sätze, gebräuchliche Begriffe und eine nachvollziehbare Gliederung erhöhen die Wirksamkeitschancen einer Klausel.

Varianten von Anfang an. Mieterstrom kommt selten in der Grundform. Wir bilden deshalb die häufigen Erweiterungen mit ab – zusätzliche steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Batteriespeicher, Wärmepumpen oder Wallboxen samt der Netzentgeltfolgen des § 14a EnWG, dynamische Tarife nach § 41a EnWG und die unterschiedlichen Messkonzepte. So müssen Sie Ihre Bedingungen nicht neu aufsetzen, wenn Ihr Produkt wächst.

Nachvollziehbarkeit. Jede Klausel ist an ihre Fundstelle gebunden. Sie sehen also nicht nur, wie formuliert werden kann, sondern auch, woraus sich die Anforderung ergibt – die Grundlage für Ihre eigene Freigabeentscheidung und für die spätere Aktualisierung.

Fragen und Anregungen

Sie vermissen ein Thema oder haben eine Anmerkung zu einer Klausel? Schreiben Sie uns über das Support-Formular. Ihre Rückmeldungen fließen in die halbjährliche Aktualisierung dieses Moduls ein.



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